bAV für ArbeitnehmerInnen

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Die bAV für ArbeitnehmerInnen – betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung

Mit Wirkung vom 01.01.2002 wurde in § 1a BetrAVG (Betriebsrentengesetz) mit dem dortig eingeführten „Entgeltumwandlungsanspruch aller ArbeitnehmerInnen“ eine neue Dimension erreicht. Damit wurde erstmalig das „Freiwilligkeitsprinzip“ zur Einrichtung einer bAV des Arbeitgebers für deren ArbeitnehmerInnen aufgehoben, aus ehemals „freiwillig“ wurde nun ,,Pflicht“.
Den ArbeitnehmerInnen sollte dies ausschließlich Nutzen bringen, den Arbeitgebern natürlich keinen Schaden.

Heute, fast 20 Jahre später, ist der Nutzen bei den ArbeitnehmerInnen kaum angekommen, das ausgeklügelte staatliche Subventionsverfahren über das Rechtskonstrukt der bAV wurde eher zu einem Handelsprodukt der Versicherungsvertriebe und deren Mutterkonzerne als zur immer wichtiger werdenden altersexistenzsichernden Lösungsmöglichkeit der Menschen.

Den Unternehmen, welche diese Lösungsmöglichkeit sozusagen aufgebürdet wurde, fällt es hingegen nach wie vor sehr schwer, aus einem Rechtsanspruch derer ArbeitnehmerInnen etwas für sich und das Unternehmen Nutzbringendes zu schaffen, Gutes zu tun, Wertschöpfung zu generieren. 

Genau hier findet sich unser unternehmensberaterischer Ansatz. Mit all unserem WISSEN, KÖNNEN und TUN schaffen wir aus der bAV aus Entgeltumwandlung einem hochkomplexen Rechtskonstrukt in den Unternehmen eine schlüssige Wertschöpfungskette, aus derer alle Beteiligten transparent, verständlich und rechtssicher schöpfen können.

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