Leistungsübersicht bAV
GANZHEITLICHE
UNTERNEHMENSBERATUNG
bAV für Geschäftsführer – Ihre geschützte und zuverlässige Altersabsicherung
bAV für ArbeitnehmerInnen
Mit Wirkung vom 01.01.2002 wurde in § 1a BetrAVG (Betriebsrentengesetz) mit dem dortig eingeführten „Entgeltumwandlungsanspruch aller ArbeitnehmerInnen“ eine neue Dimension erreicht. Damit wurde erstmalig das „Freiwilligkeitsprinzip“ zur Einrichtung einer bAV des Arbeitgebers für deren ArbeitnehmerInnen aufgehoben, aus ehemals „freiwillig“ wurde nun ,,Pflicht“.
Mit der bAV die Personal- und Lohnabrechnungsstellen entlasten
Wir sind ein etabliertes Beratungsunternehmen.
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