bAV ist kein Versicherungsprodukt!
bAV ist ein Rechtskonstrukt!

Historisches Umfeld der betrieblichen Altersversorgung (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge hat in Deutschland eine lange Tradition. Ihre Wurzeln gehen noch bis vor die Einführung der gesetzlichen Renten zu Beginn des 20. Jahrhunderts zurück. So waren die ersten Betriebsrenten bereits Mitte des 19. Jahrhunderts ein wesentlicher Bestandteil der Alterssicherung. Zu den ersten Betrieben mit betrieblichen Versorgungsleistungen in Form von „Versorgungswerken“ zählten Pionierunternehmen wie zum Beispiel Siemens, Krupp und die Gutehoffnungshütte. Damalig erfolgte die Einführung der bAV überwiegend aus einem reinem Fürsorgegedanken der jeweiligen Arbeitgeber gegenüber Ihrer Belegschaft, und schaut man zurück, so treffen sich die ursprünglichen Kerngedanken heute wieder, obwohl zwischenzeitlich der reine Entgeltcharakter das ehemalige Fürsorgeprinzip ablöste.

Am 22.12.1974 wurde das Betriebsrentengesetz eingeführt, der Gesetzgeber unterstrich dadurch nicht nur die wachsende Bedeutung der bAV im Gesamtsystem der Alterssicherung, er versuchte die betriebliche Altersversorgung zu vereinheitlichen, was ihm im Wesentlichen bis zur jüngsten Gegenwart gelungen ist.

Die bAV wurde bis heute von vielen gesetzlichen Veränderungen geprägt, unter anderem durch die Einführung des Altersvermögensgesetzes, die Änderungen des Betriebsrentengesetzes, das seit dem 01.01.2005 gültige Alterseinkünftegesetz, und das jüngst seit 01.01.2019 geltende Betriebsrentenstärkungsgesetz. Im Weiteren wurden durch viele höchstrichterliche Entscheidungen, gerade auf der arbeitsrechtlichen Ebene, immer wieder Veränderungen und überwiegend Verbesserungen vorgenommen.

Noch nie war der Stellenwert der bAV zur Alterssicherung und Absicherung des Lebensstandards im Alter so wichtig wie heute.

Unsere Sichtweise
Unsere Herangehensweise

Als spezialisierte Unternehmensberatung sahen wir in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) schon immer einen rein unternehmensberaterischen Ansatz.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist entgegen herrschender Meinung kein klassisches Versicherungsprodukt, sie ist überwiegend ein Rechtskonstrukt, welches sehr viele Rechtsgebiete wie schwerpunktmäßig das Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und das Betriebsrentengesetz u. v. a. berührt und verbindet. So sind die Versicherungsprodukte der deutschen Lebensversicherer überwiegend als Koppelprodukte der bAV zu sehen, die nicht zwingend für die bAV erforderlich sind, dort aber durchaus ihre Berechtigung finden und dortig auch einen sehr wichtigen Stellenwert haben können.

Für uns ist die bAV also nicht irgendeine weitere Versicherungssparte und ein Nebenprodukt vieler anderer Versicherungsprodukte wie bei den klassischen Versicherungsvertrieben, für uns ist die bAV das Kerngeschäft, also keine Nebensache sondern die Hauptsache, die ein hohes Maß an Fachwissen erfordert. 

Unsere Herangehensweise ist ein interdisziplinärer Ansatz, bei dem wir die einzelnen Rechtsgebiete gegebenenfalls mit der Produktwelt der Lebensversicherer im Sinne der Arbeitgeber und deren ArbeitnehmerInnen vereinen, so dass die bAV am Ende für die Arbeitgeber was absolut sinnvolles und stabiles und für die eigentlichen Nutzer – deren ArbeitnehmerInnen – transparent und dadurch verstehbar wird. Unsere Kunden sind Unternehmen aus dem KMU-Bereich bis hin zu Industriebtrieben in ganz Deutschland.

Unser Leistungsspektrum ist ganzheitlich, allumfassend und unabhängig, fordern Sie gerne unser Leistungsspektrum an:

Referenzen &
Empfehlungen

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„Wir können Sie jederzeit für eine zielorientierte, überzeugende Unternehmens- wie auch Mitarbeiterberatung weiterempfehlen. Sie üben Ihren Beruf mit Leidenschaft und Überzeugungskraft aus, deshalb wünschen wir Ihnen weiterhin viel Erfolg.“

Joachim Spang (CEO)
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„Die klare und übersichtliche Darstellung der Thematik und die sorgfältige und seriöse Beratung wurde sehr gut von unseren Mitarbeitern aufgenommen. Die anschließende Beratung auf arbeitsrechtlicher Ebene wurde von Ihnen vorbildlich gelöst.“

Walter Hilger (Vorstand) | Dirk Müller (kaufmännischer Leiter) 
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„Sie haben unsere Erwartungen voll und ganz erfüllt. Da eine weitere Beratung Ihrerseits absolut gewährleistet ist, möchten wir uns recht herzlich bei Ihnen bedanken und empfehlen Sie und Ihr Team gerne weiter.“

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Wir sind ein etabliertes Beratungsunternehmen.

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